Das ändert sich mit 16 Jahren

Häufig bereiten die neuen Freiheiten von 16-Jährigen Ihren als Eltern Bauchschmerzen. Einige wichtige Hinweise sind für die Sicherheit Ihres Kindes zu beachten.

Taxi, das nachts unterwegs ist. Im Fond sitzt ein Mädchen.

Die große Freiheit: Das ändert sich rechtlich mit 16 Jahren

Ihr Kind hat seinen 16. Geburtstag sicherlich schon sehnlichst erwartet. Denn mit diesem Alter tritt es in eine neue Phase ein. Es darf nun Kinofilme anschauen, die ab 16 Jahren freigegeben sind, sich bis 24 Uhr in Gaststätten, Bars und Clubs aufhalten, legal Bier und Wein kaufen und sogar wählen – zumindest bei der Europawahl, die alle fünf Jahre stattfindet. Mädchen können sich außerdem ohne Erlaubnis die Antibabypille verschreiben lassen. Zu den Pflichten von 16-Jährigen gehört aber auch, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Ständig bei sich tragen müssen sie diesen aber nicht. Nach wie vor tabu sind der Kauf und Konsum von Zigaretten, E-Zigaretten, Shishatabak und Cannabis.

Ihnen als Eltern bereiten die neuen Freiheiten von 16-Jährigen vielleicht Bauchschmerzen. Soll ich meinem Kind wirklich erlauben, am Wochenende bis Mitternacht unterwegs zu sein? Gegenfrage: Warum sollten Sie es nicht erlauben? Weil Sie das Gefühl haben, Sie müssten Grenzen setzen, um die Kontrolle zu behalten? Eine solche Begründung wird Ihren Teenager eher nicht überzeugen. Vielleicht haben Sie aber Sorge, dass Ihrem Kind etwas passieren könnte. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Ihre Bedenken und Sorgen, aber hören Sie sich auch in Ruhe an, was Ihr Teenager selbst über persönliche Erfahrungen oder mögliche Gefahren erzählt. Sie sollten sich nicht nur die schlimmsten Szenarien ausmalen und Ihr Kind damit verunsichern. Trotzdem gibt es einige wichtige Punkte zu wissen:

Sicherer Heimweg

Sagen Sie Ihrem Kind, dass es Sie immer anrufen kann, wenn irgendetwas nicht stimmt oder es nicht weiß, wie es nach Hause kommen soll. Wenn es Ihnen möglich ist, bieten Sie an, es abzuholen. Außerdem gibt es kostenlose Angebote wie das Heimwegtelefon. Unter der deutschlandweiten Nummer 030 12074182 können alle Menschen anrufen, wenn sie sich abends auf dem Weg nach Hause unsicher fühlen. Die Ehrenamtlichen telefonieren dann so lange, bis man sicher am Ziel angekommen ist.

Die Linienbusse der MVG halten auf Wunsch ab 21 Uhr auch zwischen zwei Haltestellen, wenn dies möglich ist.

K.-o.-Tropfen

Ist Ihrem Kind diese Gefahr bekannt? K.-o.-Tropfen sind unterschiedliche Drogen, die aber alle eines gemeinsam haben: Wer sie einnimmt, wird schläfrig und willenlos. Die Betroffenen wirken, als wären sie stark alkoholisiert und schläfrig und sind somit leichte Opfer. Getränke sollten deshalb nicht unbeaufsichtigt und offen stehen gelassen werden. Keine bereits geöffneten Getränke von fremden Personen annehmen. Mehr zum Thema lesen Sie auch in Brief 42.

Übergriffe und Schlägereien

Wie sollte ein junger Mensch reagieren, wenn er oder sie angepöbelt oder beleidigt wird? Nicht provozieren lassen und die Sprüche ignorieren und versuchen, die Situation so schnell wie möglich zu verlassen! Ist das nicht mehr möglich, sich umschauen und andere Menschen ansprechen und um Hilfe rufen. Sollten die Angreifer*innen etwas fordern wie zum Beispiel das Smartphone, die Sneakers oder eine Armbanduhr, lieber die Dinge herausgeben und weglaufen. Anschließend Anzeige bei der Polizei erstatten.

Erpressung und Bedrohung

Sollte Ihr Kind Ihnen anvertrauen, dass es Opfer von Übergriffen, Einschüchterung oder Erpressung geworden ist, suchen Sie zunächst das Gespräch in einer Beratungsstelle oder der Schulsozialarbeit. Auch die Jugendbeamt*innen in jeder örtlichen Polizeiinspektion sind wichtige Ansprechpartner*innen. Diese müssen bei einer vorliegenden Straftat ermitteln.

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