Sexualität im Jugendalter
Über Sexualität und Verhütung zu sprechen, ist nicht leicht. Wie Eltern aber dennoch im Austausch mit ihren Kindern bleiben können, erfahren Sie hier.
Das Jugendportal des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) bietet Wissenswertes rund um die Themen Liebe, Sexualität, Gesundheit und Verhütung.
Die Broschürenreihe „Sex&Tipps“ des Bundesinstituts bietet Informationen in verschiedenen Sprachen:
Die Beratungsstelle pro familia bietet gezielt Beratung für Menschen mit Behinderung zu oben genannten Themen an:
Safer Sex: Sicherheit geht vor
Kondome und die Pille gehören zu den sichersten Verhütungsmethoden vor ungewollten Schwangerschaften. Werden sie richtig angewendet, schützen Kondome zusätzlich und verlässlich vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Die Antibabypille steht derzeit nur weiblichen Personen zur Verfügung und verhindert bei regelmäßiger Einnahme eine Schwangerschaft zu nahezu 100 Prozent. Ihre Tochter kann sich die Pille in der frauenärztlichen Praxis verschreiben lassen. Vorher sollte sie sich jedoch gut beraten lassen. Auch wenn die Antibabypille sehr zuverlässig ist, bringt sie doch einige Nebenwirkungen mit sich. Unproblematischer ist daher die Verwendung eines Kondoms. Sollte es beim Geschlechtsverkehr aber doch einmal zu einer Verhütungspanne kommen, das Kondom reißen oder abrutschen, oder wenn die Pille vergessen wurde, haben Mädchen die Möglichkeit, innerhalb von 24 bis 72 Stunden die sogenannte Pille danach einzunehmen. Dieses Medikament gibt es ab 14 Jahren ohne Rezept in Apotheken und es verhindert relativ sicher, dass es zu einer Schwangerschaft kommt. Die Pille danach sollte jedoch nur im Notfall und möglichst innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Sie eignet sich nicht als dauerhaftes Verhütungsmittel und sollte nicht regelmäßig in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Gut zu wissen:
Kondome für Menschen mit kleinem Budget gibt es in München an verschiedenen Stellen. Diese finden Sie hier:
Bürger*innen, die Leistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, können die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie zum Beispiel die Pille, die Pille danach, Verhütungspflaster oder die Spirale erstattet bekommen:
Gut zu wissen: Ungewollte Schwangerschaften
Kommt es zu einer ungewollten Schwangerschaft, sollte Ihre Tochter so schnell wie möglich eine gynäkologische Praxis aufsuchen, damit die Schwangerschaft ärztlich bestätigt und die Schwangerschaftswoche genau festgestellt werden kann. Ihre Tochter sollte dann frühzeitig in einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle einen Termin vereinbaren. Dort wird sie neutral, anonym und kostenlos über alle Möglichkeiten beraten, wie es nun weitergehen kann.
Ihre Tochter kann eine Begleitung ihrer Wahl mit zu der Beratung nehmen. Auch junge Männer, deren Partnerin schwanger ist, können sich dort beraten lassen.
Informationen in mehreren Sprachen und leichter Sprache: