Jugendschutzgesetz: Was ist erlaubt?
Viele Jugendliche möchten nun mit Freund*innen abends im Park, an der Isar, im Jugendzentrum oder Ähnlichem abhängen oder auf Partys gehen – und das am liebsten bis spät in die Nacht. Dieser Wunsch ist durchaus nachvollziehbar. Der Freundeskreis spielt für Jugendliche eine wichtige Rolle. Doch welche Zeiten und Regelungen sind für 15-Jährige angemessen?
Orientierung gibt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit schützen soll. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Clubs oder Diskotheken dürfen Jugendliche mit 15 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. Diese muss mindestens 18 Jahre alt und von den Eltern beauftragt worden sein. Eine 18-jährige Person könnte demnach eine 15-jährige Person mit in den Club nehmen, wenn das mit den Eltern abgesprochen und schriftlich festgehalten wurde.