Jugendschutzgesetz: Was ist erlaubt?

Dürfen 15-Jährige schon in Clubs und wenn ja, wie lange? Erfahren Sie hier alle wichtigen Infos zum Thema Jugendschutzgesetz.

Paragraf

Jugendschutzgesetz: Was ist erlaubt?

Viele Jugendliche möchten nun mit Freund*innen abends im Park, an der Isar, im Jugendzentrum oder Ähnlichem abhängen oder auf Partys gehen – und das am liebsten bis spät in die Nacht. Dieser Wunsch ist durchaus nachvollziehbar. Der Freundeskreis spielt für Jugendliche eine wichtige Rolle. Doch welche Zeiten und Regelungen sind für 15-Jährige angemessen?

Orientierung gibt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit schützen soll. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Clubs oder Diskotheken dürfen Jugendliche mit 15 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. Diese muss mindestens 18 Jahre alt und von den Eltern beauftragt worden sein. Eine 18-jährige Person könnte demnach eine 15-jährige Person mit in den Club nehmen, wenn das mit den Eltern abgesprochen und schriftlich festgehalten wurde.
  • Werden 15-Jährige allein und ohne die schriftliche Erlaubnis in einem Club nach 23 Uhr von der Polizei kontrolliert, drohen den Eltern und den Betreibern des Clubs Bußgelder.
  • Das Betreten von jugendgefährdenden Orten wie Bordellen, Wettbüros oder Spielhallen ist nicht erlaubt.
  • 15-Jährige dürfen allein ins Kino gehen, sofern der Film für dieses Alter freigegeben ist und um 22 Uhr endet.
  • Alkohol trinken oder diesen in Kneipen oder Tankstellen kaufen, ist für Jugendliche mit 15 Jahren verboten.
  • Rauchen ist erst ab 18 Jahren zulässig.
  • Der Konsum und Besitz von Cannabis ist ebenfalls erst ab 18 Jahren erlaubt.

Das Jugendschutzgesetz regelt allerdings nur bestimmte Bereiche. Wenn Ihr Kind zum Beispiel den Abend mit Freund*innen im Park oder am See verbringt oder eine private Party besucht, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Hier sind Sie als Eltern gefragt, mit Ihrem Kind Vereinbarungen zu treffen, wann und wie es wieder nach Hause kommt.

Weitere Themen in diesem Elternbrief

Alles Verhandlungssache: Gemeinsam Regeln aufstellen

Starre Vorgaben und Verbote passen für Teenager nicht mehr. Wie Sie gemeinsam Regeln und Pflichten aushandeln, lesen Sie hier.

Suchtmittelkonsum in der Pubertät

Besonders in der Pubertät sind viele Jugendliche auf der Suche nach einen Kick oder Rauschgefühl. Wie Sie mit Ihrem Kind am besten über Suchtmittel sprechen.

Gefühlsschwankungen und Depression

Gefühlsschwankungen gehören zur Pubertät dazu, doch manchmal entwickelt sich daraus eine Depression. Dann sollten Eltern schnell handeln.

Sexualität im Jugendalter

Über Sexualität und Verhütung zu sprechen, ist nicht leicht. Wie Eltern aber dennoch im Austausch mit ihren Kindern bleiben können, erfahren Sie hier.

Wenn Schule stresst

Jugendliche müssen einiges leisten und viele fühlen sich von der Schule oftmals gestresst. Wie Eltern reagieren können und was gegen Überforderung hilft, lesen Sie hier.

Zukunftspläne schmieden

Hier finden Sie Tipps und Adressen zu den Themen Berufsberatung und Auslandsjahr.

Immer online

Ihr Teenager hängt nur vor dem Bildschirm? Wann wird der Konsum zur Sucht?