Gemeinsam lernen: Schule für alle
Kinder mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen können grundsätzlich die für sie vorgesehene Sprengelschule besuchen. Die Landeshauptstadt München fördert und unterstützt Inklusion, damit alle Kinder gemeinsam lernen können. Doch bis diese vollständig umgesetzt ist, ist es noch ein weiter Weg. Und nicht alle städtischen Schulen können tatsächlich Kinder mit einer Behinderung aufnehmen.
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und Sie es in einer Regelschule anmelden möchten, dann sollten Sie frühzeitig mit der zuständigen Sprengelschule Kontakt aufnehmen und klären, ob diese Schule zum Beispiel den baulichen Anforderungen entspricht oder ob vielleicht eine Rampe für den Rollstuhl benötigt wird.
Als Unterstützung im Schulalltag (zum Beispiel Hilfe beim Umziehen im Sportunterricht, Raumwechsel oder bei Toilettengängen), kann ein Kind mit einer Behinderung eine*n Schulbegleiter*in erhalten. Ob und in welchem Umfang eine Schulbegleitung notwendig ist, müssen Sie mit der Schulleitung absprechen. Eine Schulbegleitung ist kostenfrei. Für die Beantragung und Bewilligung müssen Sie allerdings mehrere Monate einplanen. Auch für das Finden eines*einer passenden Schulbegleiter*in benötigen Sie Vorlaufzeit.