Schulpflicht und Schulwahl

Schule ist Pflicht. Diese Schulformen gibt es in München.

Schultüte

Schulpflicht: Das Recht auf Bildung für Kinder

In Deutschland gilt die „allgemeine Schulpflicht“, das heißt, alle schulpflichtigen Kinder, unabhängig von ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung, werden zum Schulbesuch angemeldet. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum Stichtag 30. September ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben.

Ist Ihr Kind zwischen dem 1. Juli und dem 30. September geboren, können Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind bereits eingeschult wird oder nicht. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Kinder, die nach dem 30. September Geburtstag haben, eingeschult werden. Die genauen Voraussetzungen erfahren Sie durch ein entsprechendes Informationsblatt der Landeshauptstadt München, das alle Eltern von schulpflichtigen Kindern automatisch erhalten. Auch die zuständigen Schulen informieren über die geltenden Bedingungen einer vorzeitigen Einschulung. Umgekehrt können Kinder, die vor dem 1. Juli sechs Jahre alt werden, noch für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.

Grundschule: städtisch oder privat?

Der Besuch einer städtischen Grundschule ist für alle Kinder kostenlos. Welche Schule Ihr Kind besuchen wird, entscheidet der sogenannte Schulsprengel. Dieser legt fest, dass jedes Kind grundsätzlich die Grundschule besucht, in dessen Schulsprengel (Stadtbezirk) es wohnt. Welche Grundschule für Sie zuständig ist, erfahren Sie im Anschreiben für die Schuleinschreibung, das Ihnen per Post zugeschickt wird.

In Ausnahmefällen können Eltern einen Gastschulantrag stellen, wenn ihr Kind eine andere Schule besuchen soll. Dies wird allerdings nur gestattet, wenn zum Beispiel ein Umzug ansteht, die Eltern getrennt und an unterschiedlichen Wohnorten leben oder es in der Nähe der Sprengelschule keinen freien Platz in einer Nachmittagsbetreuung gibt. Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Grundschule finden Sie unter:

Neben städtischen und staatlichen Schulen können Eltern ihre Kinder auch an einer privaten, staatlich anerkannten Schule wie zum Beispiel einer Waldorf-, Montessori- oder kirchlichen Schule anmelden. Der Besuch einer Privatschule ist meist mit Gebühren beziehungsweise der Zahlung eines Schulgeldes verbunden.

Wenn Sie Ihr Kind an einer privaten Grundschule anmelden, müssen Sie zusätzlich die zuständige öffentliche Grundschule informieren.

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