Mit dem Rad unterwegs

Ohne Fahrradhelm geht es nicht - diese und andere  Voraussetzungen fürs sicheres Fahrradfahren.

Mädchen ist mit dem Fahrrad unterwegs

Rad fahren: Da kommt was ins Rollen

Falls Ihr Kind noch sehr unsicher auf dem Rad ist, können Sie gemeinsam auf einem Parkplatz oder einem speziellen Übungsplatz das Radfahren üben.

Auf der Website der Deutschen Verkehrswacht erfahren Sie unter anderem, was Kinder in diesem Alter im Straßenverkehr sehen, hören und einschätzen können und was nicht:

Bevor es sich in den Sattel schwingt, sind grundsätzlich ein paar Dinge zu beachten:

  1. Nie ohne Helm aufs Rad: Eine gesetzliche Pflicht besteht zwar nicht, doch der Helm schützt vor schwerwiegenden Kopfverletzungen. Achten Sie darauf, dass der Helm ein CE-Zeichen hat, gut sitzt und nicht rutscht. Der Kinngurt sollte so eingestellt sein, dass er nicht einengt, aber doch ausreichend Halt bietet. 
  2. Sichtbar sein: Gerade in der dunklen Jahreszeit sind Reflektoren und die richtige Beleuchtung am Rad wichtig. Zusätzlich kann Ihr Kind reflektierende und helle Kleidung tragen, um im Straßenverkehr besser gesehen zu werden.
  3. Vorbild sein: Leben Sie Ihrem Kind vor, wie es sich im Straßenverkehr richtig verhält, und auch Ihr Kopf ist geschützter mit einem Fahrradhelm.
  4. Verkehrssicheres Rad: Beleuchtung, Bremsen, rutschfeste Pedale, all diese Dinge sind vorgeschrieben und gehören zu einem verkehrssicheren Fahrrad. Weitere Infos dazu finden Sie ebenfalls auf der Seite der Deutschen Verkehrswacht.

Kostengünstige Möglichkeiten, ein Fahrrad selbst mit Unterstützung zu reparieren oder zu erwerben, finden Sie unter:

Wenn Ihr Kind sicher im Sattel sitzt und gut bremsen kann, ist es wichtig, gemeinsam aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Besprechen Sie mit Ihrem Kind immer wieder die Regeln und verschiedene Situationen beispielsweise an Kreuzungen. Denn erst ab etwa zehn Jahren können Kinder einigermaßen Gefahren und Geschwindigkeiten im Straßenverkehr einschätzen. Erst dann können sie bewusst so handeln, dass mögliche Gefahren gar nicht erst eintreten. Übung hilft den Kindern dabei, Sicherheit zu erlangen.

Sind alle startklar, kann es losgehen! Doch wo dürfen Kinder überhaupt mit dem Rad fahren? Bis zum vollendeten achten Lebensjahr dürfen Kinder nicht auf der Straße fahren sondern müssen auf dem Gehweg oder auf dem Radweg fahren. Bis zum vollendeten elften Lebensjahr dürfen Kinder den Gehweg weiterhin benutzen. Einer Begleitperson ab 16 Jahren ist es ebenfalls gestattet, ein Kind mit dem Rad auf dem Gehweg zu begleiten.

Gut zu wissen: Mit dem Fahrrad zur Schule

Ob Ihr Kind schon bereit ist, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren, vielleicht sogar allein, können nur Sie als Eltern entscheiden. Gesetzliche oder schulische Vorgaben gibt es dazu nicht. Eine praktische und theoretische Verkehrserziehung findet in der vierten Klasse statt. Dafür kommen Polizist*innen der Jugendverkehrsschule an die Grundschulen. Die Kinder lernen nochmals die Verkehrsschilder, Handzeichen und den Schulterblick. Hat Ihr Kind die abschließende Prüfung bestanden, ist es gut vorbereitet auf den Straßenverkehr. Falls nicht, heißt es einfach: Weiter üben! Tipps für einen sicheren Schulweg mit dem Rad finden Sie unter:

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