Sicher unterwegs: Alleine im Straßenverkehr
Sicherlich haben Sie Ihrem Kind schon die wichtigsten Verhaltensregeln im Straßenverkehr erklärt und gemeinsam geübt. lm vertrauten Wohnumfeld kann sich ein achtjähriges Kind daher in der Regel schon sicher bewegen. Es geht zur Schule, findet zum nächsten Supermarkt und besucht Freund*innen. Vielleicht üben Sie auch schon gemeinsam, einige Stationen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, etwa um in den Sportverein oder zum Musikunterricht zu kommen. Leichter merken kann sich ein Kind einen Fahrweg – vor allem, wo es aus- oder umsteigen muss – mit Eselsbrücken. Das können zum Beispiel auffällige Gebäude oder bestimmte Firmenschilder sein, auf die Sie Ihr Kind aufmerksam machen. In der U-Bahn sind Orientierungspunkte schwieriger auszumachen. Da ist es hilfreich zu wissen, dass jede Linie ihre eigene Farbe und jeder Bahnhof seine eigene Gestaltung hat. Da gilt es noch einmal genau hinzuschauen, um gemeinsam mit dem Kind herauszufinden, woran es erkennen kann, dass es angekommen ist und aussteigen muss.
Es ist wichtig, dass Ihr Kind weiß, was zu tun ist, falls es doch einmal die Orientierung verliert. Besprechen Sie gemeinsam, an wen es sich wenden könnte, wenn es sich verfahren oder verlaufen hat. So könnte es zum Beispiel die*den Busfahrer*in oder die*den Verkäufer*in in einem Geschäft ansprechen. Zur Sicherheit sollten Kinder immer die Telefonnummer der Eltern dabeihaben oder noch besser auswendig können. Ihr Kind sollte auch wissen, beim wem es sich sonst Hilfe holen kann, falls Sie nicht erreichbar sind. Das können Großeltern oder andere nahestehende Personen sein, dessen Telefonnummern es kennt oder dabeihat. Sie können Ihrem Kind auch ein einfaches Tastentelefon mitgeben, in dem die Nummern gespeichert sind.
Vielleicht vereinbaren Sie, dass es Sie anruft, wenn es sich verspäten wird, damit Sie sich keine unnötigen Sorgen machen. Ab welcher „Verspätungszeit“ Sie informiert werden wollen, müssen Sie gemeinsam abklären. Ihr Kind soll dabei nicht das Gefühl bekommen, dass es kontrolliert wird, sondern, dass diese Vereinbarung die Eltern beruhigen soll, schließlich ist es der wichtigste und liebste Mensch, den Sie haben.