Rund um Nebenjob und eigenes Geld

Welche gesetzlichen Regeln für Jugendliche bei Nebenjobs gelten und was hinter dem "Taschengeldparagrafen" steckt.

Junges Mädchen verkauft Eis

Wohl verdient: Der erste Nebenjob

Ob Babysitten, Zeitungen austragen, Nachhilfe geben oder Regale im Supermarkt einräumen: Viele Jugendliche jobben regelmäßig oder hin und wieder neben der Schule oder in den Ferien, um ihr Taschengeld aufzubessern. Dadurch lernen sie nicht nur besser mit Geld umzugehen, sondern bekommen auch ein Gefühl dafür, wie viel Arbeit wert ist. Außerdem erfährt Ihr Kind so, Verantwortung zu übernehmen, sich selbst zu organisieren und auch selbstbewusst aufzutreten. Zudem verschafft jeder selbst verdiente Euro Stolz auf die eigene Leistung und ein Stück Unabhängigkeit von den Eltern.

Trotz dieser Vorteile sollte sich Ihr Kind vor der Jobsuche überlegen, wie viel Zeit es für einen Nebenjob übrig hat. Neben der Schule und dem Lernen sollte es schließlich auch noch Zeit mit Freund*innen verbringen oder Hobbys nachgehen können. Das Jobben sollte daher eine Nebenbeschäftigung bleiben. Wenn die Arbeit Ihr Kind überfordert, wenn Müdigkeit, Konzentrationsschwäche und schlechtere Leistungen in der Schule daraus folgen, dann sind die Vorteile eines Ferien- oder Nebenjobs zu teuer erkauft.

Tipp: Ob Taschengeldzahlung der Eltern, der Verdienst aus einem Nebenjob oder später die Ausbildungsvergütung: Über ein Bankkonto für Jugendliche lässt sich vieles einfacher und schneller regeln. Für die Eröffnung werden die Zustimmung und die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten benötigt.

Gut zu wissen: Jugendarbeitsschutzgesetz

Für Vollzeitschüler*innen bis 18 Jahre gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es regelt, welche Arbeit einem Jugendlichen ab einem bestimmten Alter überhaupt zugemutet werden kann und wie lange und zu welchen Tageszeiten er diese ausüben darf. So soll sichergestellt sein, dass die Jugendlichen keinen gesundheitlichen Schaden nehmen oder gar ausgenutzt werden. Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis zum 15. Geburtstag) und Jugendlichen (zwischen 15 und 18 Jahren). Erst mit 13 Jahren dürfen Jugendliche täglich zwei Stunden leichte Tätigkeiten wie Babysitten oder Zeitungaustragen gegen Bezahlung übernehmen – insgesamt aber nur zehn Stunden pro Woche und nur zwischen 8 und 18 Uhr – diese Regelung gilt bis zum 15. Geburtstag. Außerdem brauchen sie die Einwilligung der Eltern. 15-Jährige, die noch der Vollzeitschulpflicht unterstehen, können mit Zustimmung der Eltern auch Ferienjobs übernehmen, höchstens jedoch für insgesamt vier Wochen im Jahr:

Das eigene (Taschen) Geld: Was Kinder kaufen dürfen

Die Bedürfnisse wachsen: Smartphone, Datenvolumen, Klamotten, Kino, Kosmetika, Spiele für Konsolen, Musik, Apps, Streaming-Dienste. Das alles kostet Geld. Es ist sinnvoll, Jugendlichen in diesem Alter mehr und mehr die Verantwortung für ihre Ausgaben zu überlassen. Vielleicht vereinbaren Sie ein festes Budget, von dem es zum Beispiel einen Teil seiner Kleidung oder Kosmetik selbst bezahlt. So kann Ihr Kind entscheiden, welche Produkte es kauft und was ihm wichtig ist. Auch Schulbedarf und Geld fürs Mittagessen können Sie schon in den monatlichen Taschengeldbetrag mit einrechnen, wenn Ihr Kind damit verantwortungsbewusst umgehen kann.

Weitere Infos finden Sie in unserer Taschengeld-Broschüre:

Gut zu wissen: Taschengeldparagraf

Bis 18 Jahre sind Kinder nur beschränkt geschäftsfähig. Der sogenannte Taschengeldparagraf (Paragraf 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) erlaubt Minderjährigen zwar, ihr Geld selbstständig auszugeben, aber wenn die Ware besonders teuer ist, wie zum Beispiel ein Computer, ein Smartphone oder eine Spielekonsole, sollte die Einwilligung der Eltern vorliegen. Wenn Ihr Kind ohne Ihre Zustimmung etwas kauft, können Sie auf einen Umtausch und eine Rückzahlung bestehen. Ratenkäufe oder Abos (zum Beispiel für Zeitschriften oder Handyverträge) dürfen Kinder unter 18 Jahren noch nicht tätigen. Das gilt auch für Onlineabos von Apps oder für In-Game-Käufe.

Generell tragen Sie die Verantwortung, wenn Ihr Kind Dinge kauft, die laut Jugendschutzgesetz verboten sind. Zigaretten, E-Zigaretten, Fluids oder Vapes sind für Jugendliche unter 18 Jahren tabu. Das Gleiche gilt für Onlinespiele mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren. Bier, Wein und Sekt dürfen Jugendliche ab 16 Jahren selbst kaufen. Hochprozentiger Alkohol wie Wodka oder Schnaps ist hingegen erst ab 18 Jahren erlaubt. Beratung bei allen Fragen zum Thema Jugendschutz finden Sie unter:

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