Rund um Nebenjob und eigenes Geld
Welche gesetzlichen Regeln für Jugendliche bei Nebenjobs gelten und was hinter dem "Taschengeldparagrafen" steckt.
Gut zu wissen: Jugendarbeitsschutzgesetz
Für Vollzeitschüler*innen bis 18 Jahre gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es regelt, welche Arbeit einem Jugendlichen ab einem bestimmten Alter überhaupt zugemutet werden kann und wie lange und zu welchen Tageszeiten er diese ausüben darf. So soll sichergestellt sein, dass die Jugendlichen keinen gesundheitlichen Schaden nehmen oder gar ausgenutzt werden. Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis zum 15. Geburtstag) und Jugendlichen (zwischen 15 und 18 Jahren). Erst mit 13 Jahren dürfen Jugendliche täglich zwei Stunden leichte Tätigkeiten wie Babysitten oder Zeitungaustragen gegen Bezahlung übernehmen – insgesamt aber nur zehn Stunden pro Woche und nur zwischen 8 und 18 Uhr – diese Regelung gilt bis zum 15. Geburtstag. Außerdem brauchen sie die Einwilligung der Eltern. 15-Jährige, die noch der Vollzeitschulpflicht unterstehen, können mit Zustimmung der Eltern auch Ferienjobs übernehmen, höchstens jedoch für insgesamt vier Wochen im Jahr:
Das eigene (Taschen) Geld: Was Kinder kaufen dürfen
Die Bedürfnisse wachsen: Smartphone, Datenvolumen, Klamotten, Kino, Kosmetika, Spiele für Konsolen, Musik, Apps, Streaming-Dienste. Das alles kostet Geld. Es ist sinnvoll, Jugendlichen in diesem Alter mehr und mehr die Verantwortung für ihre Ausgaben zu überlassen. Vielleicht vereinbaren Sie ein festes Budget, von dem es zum Beispiel einen Teil seiner Kleidung oder Kosmetik selbst bezahlt. So kann Ihr Kind entscheiden, welche Produkte es kauft und was ihm wichtig ist. Auch Schulbedarf und Geld fürs Mittagessen können Sie schon in den monatlichen Taschengeldbetrag mit einrechnen, wenn Ihr Kind damit verantwortungsbewusst umgehen kann.
Weitere Infos finden Sie in unserer Taschengeld-Broschüre:
Gut zu wissen: Taschengeldparagraf
Bis 18 Jahre sind Kinder nur beschränkt geschäftsfähig. Der sogenannte Taschengeldparagraf (Paragraf 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) erlaubt Minderjährigen zwar, ihr Geld selbstständig auszugeben, aber wenn die Ware besonders teuer ist, wie zum Beispiel ein Computer, ein Smartphone oder eine Spielekonsole, sollte die Einwilligung der Eltern vorliegen. Wenn Ihr Kind ohne Ihre Zustimmung etwas kauft, können Sie auf einen Umtausch und eine Rückzahlung bestehen. Ratenkäufe oder Abos (zum Beispiel für Zeitschriften oder Handyverträge) dürfen Kinder unter 18 Jahren noch nicht tätigen. Das gilt auch für Onlineabos von Apps oder für In-Game-Käufe.
Generell tragen Sie die Verantwortung, wenn Ihr Kind Dinge kauft, die laut Jugendschutzgesetz verboten sind. Zigaretten, E-Zigaretten, Fluids oder Vapes sind für Jugendliche unter 18 Jahren tabu. Das Gleiche gilt für Onlinespiele mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren. Bier, Wein und Sekt dürfen Jugendliche ab 16 Jahren selbst kaufen. Hochprozentiger Alkohol wie Wodka oder Schnaps ist hingegen erst ab 18 Jahren erlaubt. Beratung bei allen Fragen zum Thema Jugendschutz finden Sie unter: