Finanzielle Unterstützung für Familien
Hilfreiche Informationen zum Thema Familiengeld und finanziellen Hilfen für Familien mit geringen Einkommen.
Gut zu wissen: Geld vom Freistaat für Familien
Familiengeld erhalten alle Eltern in Bayern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr. Das Familiengeld beträgt 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat. Dies ist unabhängig vom Einkommen. Sie erhalten das Geld auch unabhängig davon, ob Sie Ihr Kind bei einer Kindertagespflegeperson oder in einer Krippe betreuen lassen oder ob es zu Hause betreut wird. In der Regel folgt das Familiengeld auf das Elterngeld, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss. Seit dem 1. Januar 2020 zahlt der Freistaat Bayern außerdem Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes ein Krippengeld von monatlich bis zu 100 Euro pro Kind. Alle Informationen zum bayerischen Familiengeld und zum Krippengeld finden sie unter
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist ein finanzieller Zuschuss vom Bund.
Wenn Sie bereits Unterstützung vom Jobcenter, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können unter anderem die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie für Ausflüge mit der Kindertageseinrichtung übernommen werden. Zusätzlich können Kosten für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wie Vereinsbeiträge, Schwimmkurse und Ähnliches bewilligt werden.
Zusätzliche Hilfen der Stadt München
Familien, die die oben genannten Leistungen nicht erhalten, aber trotzdem ein geringes Einkommen haben, können unter bestimmten Umständen zusätzliche Hilfen der Stadt München beantragen.