Kindertagesbetreuung

Tagesmutter, Krippe oder Elterninitiative: Die Kindertagesbetreuung sollte sowohl zu Ihren Bedürfnissen als auch zu denen Ihres Kindes passen.

Alles, was Sie über Kindertagesbetreuung wissen müssen

Wenn Sie sich – aus welchen Gründen auch immer – entschlossen haben, Ihr Kind für Stunden, tageweise oder regelmäßig betreuen zu lassen, sollten Sie sich frühzeitig nach einer Betreuungsmöglichkeit umschauen. Diese sollte sowohl zu Ihren Bedürfnissen als auch zu denen Ihres Kindes passen.

Nach Untersuchungen kommt heute die Mehrheit der Entwicklungspsycholog*innen zu dem Schluss, dass ein Kind zu mehreren Menschen eine Beziehung aufbauen kann. Auch ein Säugling kann mehrere „Bezugspersonen“ haben. Mehr als drei Menschen, die ihn verlässlich umsorgen, sollten es in den ersten Lebensmonaten aber nicht sein. Bezugspersonen sind die Menschen, mit denen das Kind in engstem Bezug steht und eine Beziehung aufbauen kann, zum Beispiel Vater, Mutter, Partner*in, Pflege-, Tagesmutter oder -vater, Erzieher*innen, Großeltern, Geschwister. Wichtig ist allein, dass eine stabile Beziehung möglich ist und sich in Ruhe aufbauen kann. Dem Säugling wird eine Stimme oder Berührung nur vertraut, wenn er sie über einen längeren Zeitraum wiederholt hört und spürt. Von daher sind seiner Beziehungsfähigkeit Grenzen gesetzt. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, zeigen sich auch die erstaunlichen Fähigkeiten eines Babys: Es ist durchaus in der Lage, sich auf unterschiedliches Verhalten der Betreuungspersonen einzustellen. Glück haben Sie sicher, wenn Sie das Kind zu den Großeltern geben können, denn um die emotionale Bindung an das Baby brauchen Sie sich dann wohl kaum Sorgen zu machen.

Je stärker Sie auf stabile zeitliche und personelle Rahmenbedingungen angewiesen sind, desto mehr empfiehlt es sich, dass Sie Ihr Kind in einer Kindertagesbetreuung anmelden.

Gut zu wissen: Kinderbetreuung

Kinder haben einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz und eine frühe Förderung, sobald sie ein Jahr alt sind. Überlegen Sie sich, was für Sie und Ihre Situation passt.

Welche Betreuungsformen gibt es für die verschiedenen Altersstufen, auch für Kinder mit Behinderung?

Hier erfahren Sie, wie Sie die passende Einrichtung finden, wie hoch die Kosten sind und wie die Platzvergabe abläuft:

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist ein finanzieller Zuschuss vom Staat, den Sie beantragen können, wenn Sie bereits Unterstützung vom Jobcenter, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Sie können unter anderem für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Kinderbetreuung, für ein- und mehrtägige Ausflüge mit der Kindertageseinrichtung und für Kurs- und Vereinsbeiträge wie beispielsweise Babyschwimmkurse und Ähnliches Geld bekommen.

Zusätzliche Hilfen der Stadt München

Familien, die die oben genannten Leistungen nicht erhalten, aber trotzdem ein geringes Einkommen haben, können unter bestimmten Umständen zusätzliche Hilfen der Stadt München beantragen.

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