Wie die Zeit vergeht: Ihr Kind kommt bald in den Kindergarten
Auch wenn Ihr Kind erst mit drei Jahren in den Kindergarten gehen kann, sollten Sie sich schon jetzt nach einer geeigneten Einrichtung umschauen und es anmelden. Vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt hat jedes Kind in Bayern Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung.
Hier noch einmal die wichtigsten Tipps:
- Informieren Sie sich zum Beispiel im Internet, welche Betreuungsmöglichkeiten und Kindergärten es in Ihrer Nähe oder der Ihres Arbeitsplatzes gibt, und schauen Sie sich die Einrichtung vor Ort an. Die meisten Kitas bieten einen „Tag der offenen Tür“ an, Termine dazu finden Sie meistens im Internetauftritt der Kita, ansonsten können Sie auch mit der Leitung einen Besuchstermin vereinbaren. So können Sie sich schon einmal die Räume anschauen und mit den Betreuungspersonen in Kontakt kommen. Lassen Sie sich auch das Konzept der Kindertageseinrichtung erklären. Werden die Kinder zum Beispiel in Gruppen betreut oder handelt es sich um ein Haus mit offenem Konzept? Gibt es einen Spielplatz mit Garten? Fühlen Sie sich wohl? Passen Ihnen die Bring- und Abholzeiten?
- Anmelden in einer Kita können Sie Ihr Kind frühestens bis zu einem Jahr im Voraus. Die Anmeldung funktioniert so: entweder online über den kita finder+ oder direkt bei den Kitas oder der Elternberatungsstelle. Der Zeitpunkt der Anmeldung entscheidet nicht darüber, ob Sie einen Platz bekommen. Wichtig ist nur, dass Sie Ihr Kind bis zum Stichtag (meist Ende März/Anfang April) angemeldet haben. Wann dieser Termin genau ist, erfahren Sie im Internet oder bei der Elternberatungsstelle. Tipp: Um Ihre Chancen auf einen Kindergartenplatz zu erhöhen, sollten Sie sich bei mehreren Kitas anmelden, jedoch nur bei denen, die für Ihr Kind und Sie passen und Ihnen gefallen!
- Zusage: Voraussichtlich im Mai jedes Jahres verschickt die Stadt München die Zusagen für einen Kitaplatz für Ihr Kind. Anschließend haben Sie zehn Tage Zeit, den Platz zu bestätigen. Tun Sie das nicht, wird der Platz an ein anderes Kind vergeben. Wenn Sie keinen Betreuungsplatz bekommen haben, wenden Sie sich bitte an die Elternberatungsstelle. Achtung: Wenn Sie keine Zusage bekommen haben, müssen Sie sich erneut für einen Kindergartenplatz anmelden, da die vorherige Anmeldung nach sechs Monaten verfällt.