Die wichtigsten Regelungen ab 18 Jahren
Mit der Volljährigkeit kommen nicht nur neue Freiheiten, sondern auch weitere Rechte und Pflichten auf ihr erwachsenes Kind zu. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Kindergeld
Solange Ihr Kind zur Schule geht, studiert, eine Ausbildung macht oder arbeitslos ist, erhalten Sie noch bis zum maximal 25. Lebensjahr Ihres Kindes Kindergeld. Sollte Ihr Kind Wehrdienst absolvieren, wird kein Kindergeld gezahlt, macht es ein Freiwilliges Soziales Jahr hingegen, schon.
Erwachsene Kinder mit Behinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld.
Unterhaltszahlungen
Ein volljähriges Kind hat nach wie vor Anspruch auf Unterhaltungszahlungen von beiden Elternteilen, sofern es noch zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder studiert. Das Gleiche gilt, wenn das Kind arbeitslos ist oder aufgrund einer Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. In München wohnende junge Volljährige haben dabei die Möglichkeit, sich vom 18. bis zum 21. Geburtstag durch das Stadtjugendamt München kostenfrei beraten zu lassen.
Versicherungen, Konten, Verträge
Ob Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Mobilfunkvertrag, Accounts und mehr: Mit 18 sind einige Änderungen zu beachten und einiges zu überprüfen.
Auch junge Erwachsene mit Behinderung können nun Verträge unterzeichnen. Gerade bei Verträgen und Käufen im Internet sind junge Menschen mit kognitiven Einschränkungen gefährdet, betrügerische Absichten nicht zu erkennen. Um sie vor Schulden zu schützen, können Vollmachten erteilt oder ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet werden.
Sie können sich zum Beispiel bei den Betreuungsvereinen der Landeshauptstadt München beraten lassen:
Wahlrecht
Ab 18 Jahren dürfen Personen in Deutschland wählen und auch gewählt werden (beispielsweise in den Stadtrat oder auch Bundestag).
Für Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen gibt es barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel:
BAföG
Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das Studierende und Schüler*innen finanziell unterstützt. Wer ein Anrecht auf BAföG hat und wie hoch dieses ausfällt, hängt in erster Linie vom Einkommen der Eltern ab. Die finanzielle Unterstützung steht außerdem nicht nur deutschen Staatsangehörigen zur Verfügung, sondern richtet sich auch an Personen aus EU-Mitgliedstaaten, Migrant*innen sowie Geflüchtete. Alle Infos zum Thema unter:
Berufsausbildungshilfe (BAB)
können Auszubildende beantragen, die während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können und deren Ausbildungsgehalt für den Lebensunterhalt nicht reicht. Die Agentur für Arbeit unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen während der Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss.
Für jugendliche Auszubildende mit Behinderung gelten besondere Voraussetzungen.
Weitere finanzielle Hilfen
während der Ausbildung sowie Beratung und Unterstützung bei den Antragstellungen für Auzubildende:
Gut zu wissen: 18 werden mit Behinderung
Welche Dinge sich für Menschen mit Behinderung mit Erreichen der Volljährigkeit ändern und was Eltern beachten sollten, können Sie auf der Seite der Lebenshilfe nachlesen: